Recht Glücklich?

Durch Rechtsberatung oder Mediation bei Ihrer Kanzlei für Recht und Mediation Ute Petershans – wieder RECHT GLÜCKLICH!

Konflikte und Streitigkeiten kosten viel Energie, vor allem wenn diese lange andauern und keine Lösung in Sicht ist. Anhand des nachfolgenden Beispiels -aus dem Mietrecht- möchte ich Ihnen verschiedene außergerichtliche Methoden, einen Streit oder Konflikt zu lösen, aufzeigen.

Geht Ihnen Ihr Nachbar auch so auf die Nerven? Dann versuchen Sie es doch einmal mit Konfliktberatung. Ihr Nachbar will mit Ihnen zusammen den Konflikt lösen? Dann wäre vielleicht die Mediation das Richtige, damit Sie wieder ruhig schlafen können.

Wo Menschen auf engstem Raum zusammenleben, bleiben auch Konflikte nicht aus. Jeder von uns hat Nachbarn. Und wenn Sie bereits in einem Mehrfamilienhaus gewohnt haben oder sogar noch wohnen, haben Sie sicherlich schon selbst festgestellt, welche unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse die lieben Hausbewohner / Nachbarn haben, spätestens dann, wenn sie uns deswegen auf die Nerven gehen.

Solche Konflikte können schnell eskalieren, vor allem wenn die eigenen Interessen und Bedürfnisse nur unterschwellig brodeln, weil sie zunächst – aus welchen Gründen auch immer – nicht gegenüber dem vermeintlichen Störer artikuliert werden oder dieser überhaupt nicht einsichtig ist. Irgendwann ist jedoch der Punkt erreicht, wann es reicht.

Hier ist ein Ansatzpunkt für die Konfliktberatung. Wir analysieren gemeinsam, welche rechtlichen Möglichkeiten im Raum stehen. Bei einer Ruhestörung im Mehrfamilienhaus könnte zum Beispiel der Vermieter des „Störers“ bzw. die Hausverwaltung ein Ansprechpartner sein. Handelt es sich hierbei um Verstöße gegen die Hausordnung, kann eine Aufforderung zu deren Einhaltung als erster Schritt veranlasst werden.

Manchmal sind viele (rechtliche) Schritte nötig, damit wieder Ruhe einkehrt und manchmal hilft nur noch eine Trennung von der Wohnsituation. Dies ist auch abhängig davon, inwieweit ein Konflikt bereits eskaliert ist. Dies alles zu klären, ist Aufgabe der Konfliktberatung.

Wenn nun auch der vermeintliche „Störer“ bereit wäre, als Beteiligter den Konflikt mit zu klären, wäre die Mediation ein geeignetes Verfahren zur Regelung des Konflikts.