Mediation

Sie haben Streit 

  • am Arbeitsplatz
  • in Ihrem Unternehmen
  • in der Nachbarschaft
  • als Gesellschafter

und möchten eine außergerichtliche Konfliktbereinigung durch Mediation?

Nach der Definition des Artikel 1 § 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zu außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.07.2012, „Mediationsgesetz“, ist „die Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“

Das heißt, dass ich die Beteiligten als Mediatorin darin unterstütze, Streitpunkte zu identifizieren und Lösungsoptionen zu erarbeiten. Die Entscheidungskompetenz selbst liegt dabei immer in den Händen der beteiligten Parteien.